Erwägungen (4 Absätze)
Dispositiv
- Die Beschwerde wird abgewiesen.
- Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von insgesamt CHF 2’300.00 (Ge- richtskosten von CHF 1'500.00 und Gutachterkosten von CHF 800.00) gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.
- [Rechtsmittelbelehrung]
- [Mitteilungen]
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Obergericht des Kantons Graubünden Dretgira superiura dal chantun Grischun Tribunale d'appello del Cantone dei Grigioni Entscheid vom 20. August 2026 ohne Begründung mitgeteilt am 20. August 2026 Referenz ZR1 26 121 Instanz Erste zivilrechtliche Kammer Besetzung Cavegn, Vorsitz Bäder Federspiel und Moses Wöll, Aktuarin ad hoc Parteien A._____ Beschwerdeführer Gegenstand fürsorgerische Unterbringung Anfechtungsobj. ärztliche Einweisung vom 1. August 2026
2 / 2 Es wird erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von insgesamt CHF 2’300.00 (Ge- richtskosten von CHF 1'500.00 und Gutachterkosten von CHF 800.00) gehen zu Lasten des Kantons Graubünden. 3. [Rechtsmittelbelehrung] 4. [Mitteilungen]